Daniela van der Hoven während eines Beratungsgesprächs im Bestattungshaus Josef Mertens

Antworten rund um die Themen
Sterbefall, Bestattung und Vorsorge.

Manchmal kann man sich auf den Tod eines Angehörigen vorbereiten, manchmal tritt der Tod jedoch plötzlich ein. Sofort stellen sich viele Fragen, die schnell beantwortet werden wollen. Hierzu haben wir einen Fragenkatalog erstellt, der Ihnen erste Antworten gibt.

Im Todesfall:

Was ist direkt nach dem Tod eines Angehörigen zu tun?

Wen muss ich zuerst informieren?

Der Tod tritt Zuhause ein:
Informieren Sie den Notarzt oder Hausarzt, dann die Angehörigen.

Im Krankenhaus, Pflege- und Altenheim:
Hier informiert das Pflegepersonal den Haus- oder Notarzt.

In der Öffentlichkeit:
Rufen Sie den Notarzt unter 112 oder 116117. Diese Nummern sind rund um die Uhr erreichbar und gelten deutschandweit.

Darüber hinaus informieren Sie das Bestattungshaus Ihres Vertrauens. Es kümmert sich um die Überführung des Verstorbenen und berät Sie ausführlich über die nächsten Schritte.

Wann muss ich den Bestatter anrufen?

Sie können uns unmittelbar nach Eintritt des Todes der betroffenen Person anrufen. Wir dürfen jedoch erst tätig werden, wenn der Tod durch einen Arzt bescheinigt wurde.

Kann ich den Bestatter auch nachts anrufen?

Bestattungsunternehmen sind rund um die Uhr für Sie erreichbar, unabhängig von Sonn- und Feiertagen.

Welche Dokumente und Urkunden werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde oder Auszug aus dem Familienstammbuch mit Scheidungsvermerk (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Krankenversicherungskarte
  • Zusatzkrankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsnummer
  • Mitgliedskarten, Abos: Gerne übernehmen wir für Sie die Abmeldungen.
  • Vorsorgevertrag für die Bestattung, falls vorhanden

Woher bekomme ich die Dokumente?

Die Sterbeurkunden stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Um die Beantragung und Abholung der Urkunden kümmern wir uns. Im Normalfall erhalten Sie die Sterbeurkunden innerhalb von zwei Werktagen.

Wie viele Sterbeurkunden bekomme ich?

In der Regel benötigen Sie fünf bis acht Sterbeurkunden. Drei bis vier Urkunden sind gebührenfrei und für die Bestattung, die Krankenkasse und die Rentenversicherung vorgesehen. Weitere werden u.a. für die Kündigung von Versicherungen, für die Beantragung eines Erbscheines oder zur Schließung von Bankkonten benötigt.

Wann muss bestattet werden?

Der Verstorbene darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden.

Bei einer Erdbestattung muss die Bestattung in NRW innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes bzw. Freigabe des Leichnams stattfinden.

Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung ebenfalls innerhalb zehn Tagen erfolgen. Von der Einäscherung bis zur Urnenbeisetzung haben Sie sechs Wochen Zeit.

Worauf sollte ich bei der Wahl des Bestatters achten?

Sympathie und Vertrauen sind wichtig. Auch die Empfehlung von Freunden oder bereits gemachte Erfahrungen als Trauergast können durchaus eine Rolle bei der Entscheidung spielen. Das Bestattungshaus kümmert sich dann um Ihre persönlichen Wünsche und notwendigen Maßnahmen, selbstverständlich in enger Abstimmung mit Ihnen.

Gibt es Einschränkungen bei der Auswahl des Bestatters?

In Deutschland herrscht die freie Bestatterwahl. Sie können somit frei entscheiden, welchem Bestattungshaus Sie vertrauen.

Erd- oder Feuerbestattung:

In erster Linie unterscheidet man zwischen Erd- und Feuerbestattung. Mit der Feuerbestattung lassen sich dann beispielsweise die Naturbestattung oder eine Verstreuung der Asche an dafür vorgesehenen Plätzen durchführen.

Warum wird ein Sarg für die Bestattung benötigt?

Der Sarg bildet eine Barriere zwischen dem Verstorbenen und dem Erdreich. Er bildet eine schützende Hülle für den Verstorbenen und hält diese Funktion auch nach der Beerdigung bei. Bei normaler Bodenbeschaffenheit baut sich der Sarg im Rahmen der Liegezeit ab, ohne dabei Spuren zu hinterlassen.

Ist eine Beisetzung ohne Sarg möglich?

In Ausnahmefällen dürfen Verstorbene, beispielsweise aus religiösen Gründen, in Absprache mit den zuständigen Behörden und dem Friedhofsamt auch ohne Sarg beigesetzt werden. Hier wird der Leichnam in einem Leinentuch beerdigt.

Wie lange dauert eine Einäscherung?

Der Prozess der Kremierung dauert zwischen 90 und 120 Minuten.

Braucht man einen Sarg zur Einäscherung?

Der menschliche Körper besteht zu über 70 Prozent aus Wasser und erfordert daher zusätzliches Brennmaterial, um ihn einäschern zu können. Aus diesem Grund wird er in einem Sarg verbrannt. Dieser Verbrennungssarg ist in seiner Ausführung einfacher gehalten.

Welche Kleidung ist bei einer Einäscherung erlaubt?

Abgesehen von Lederkleidung und Schuhen darf der Leichnam alles tragen. In der Regel zieht man den Verstorbenen das an, was er auch zu Lebzeiten gerne trug – vom Anzug oder Kleid über Jeans und T-Shirt hin zum Trikot des Lieblingsvereins. Möglich ist auch ein einfaches Totenhemd.

Kann die Asche versehentlich vertauscht werden?

Das ist nicht möglich. Der Ablauf im Umgang mit den Verstorbenen und der jeweiligen Registrierung unterliegen strengen Prozessvorgaben.

Neben der Zuordnung der persönlichen Daten des Verstorbenen in Kombination mit den Daten des Bestatters, bekommt zudem jeder Verstorbene in Form eines feuerfesten Schamottesteins eine eigene Einäscherungsnummer. Dieser wird erst zum Verbrennungssarg und später mit der Asche in die Urne gelegt.

Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

In Deutschland gilt eine gesetzliche Bestattungspflicht. Sie erlaubt nicht, die Urne mit nach Hause zu nehmen.

Sind alle Urnen biologisch abbaubar?

Nein, nicht alle Urnen sind biologisch abbaubar. In unserem Sortiment finden sich allerdings ausschließlich biologisch abbaubare Urnen.

Rund um die Bestattung:

Eine Beerdigung bringt viele organisatorische und mentale Herausforderungen mit sich.
Nachfolgend finden Sie erste Antworten auf Ihre Fragen.

Wer muss die Bestattung veranlassen?
Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Die Bestattungspflicht variiert von Bundesland zu Bundesland und ist dem jeweiligen Bestattungsgesetz zu entnehmen.

In NRW gilt diese Pflicht in folgender Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
Was passiert, wenn sich niemand um die Bestattung kümmert?
Übernimmt von den noch lebenden Angehörigen niemand freiwillig die Organisation der Bestattung, wird die Kommune tätig. Das Ordnungsamt der Kommune, in der sich der Sterbefall ereignet hat, lässt den Verstorbenen dann auf dem örtlichen Friedhof beisetzen. Die Kosten hierzu werden den noch lebenden nächsten Angehörigen in Rechnung gestellt.
Was kostet eine Bestattung?
Das kann man nicht pauschalisieren. Die Kosten variieren je nach Ihren Wünschen und Vorstellungen, sie sind darüber hinaus von dritten Dienstleistern abhängig, z.B. für Friedhofsgebühren, Trauerkaffee, Zeitungsanzeigen etc.
Wer zahlt für eine Beerdigung, wenn kein Geld vorhanden ist?
In diesem Fall können Sie eine Sozialbestattung beantragen. Wenden Sie sich dafür bitte am Sterbeort an das zuständige Sozialamt.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In NRW darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.
Warum bahrt man Verstorbene auf?
Einen Verstorbenen aufzubahren kann helfen, seinen Tod zu begreifen. Die Aufbahrung schafft noch einmal Gelegenheit, sich mit dem Verstorbenen „auszusprechen“ oder einen letzten Moment mit dem geliebten Menschen zu verbringen.
Ist es sinnvoll, Kinder zu einer Aufbahrung mitzunehmen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Bei einer Aufbahrung legen wir großen Wert darauf, dass der Verstorbene auf eine würdevolle Art gezeigt wird. Dazu gehört unter anderem, dass Augen und Mund geschlossen sind, der Verstorbene eingekleidet und gewaschen ist. Kinder gehen oft noch sehr unbeschwert und neugierig mit dem Thema Tod um. Selbstverständlich dürfen sie auch kleine Andenken mit in den Sarg legen, Blumen, Bilder, Gebasteltes oder auch ein Stofftier. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Darf man die verstorbene Person berühren?
Im Umgang mit verstorbenen Personen sind Ängste und Mythen verbunden. So ist häufig von einem „Leichengift“ die Rede, welches ausgesondert wird. Der Grund der Verunsicherung ist, dass ein Großteil der Gesellschaft selten mit verstorbenen Menschen zu tun hat. Diese Ängste sind meist irrational und halten keiner wissenschaftlichen Sichtweise stand. Ein verstorbener Mensch ist in der Regel nicht mehr oder weniger ansteckend als eine lebendige Person. Es ist also meist unbedenklich, einen Verstorbenen anzufassen.

Liegt dagegen eine infektiöse Krankheit vor, so verschwindet diese Gefahr nicht automatisch mit dem Ableben der Person. In diesem Falle ist es also nicht ratsam, sie zu berühren. Es gelten dieselben Hygieneschutzmaßnahmen wie vor dem Tod.
Kann man sich den Friedhof aussuchen?
Grundsätzlich gilt freie Friedhofswahl. Einige Friedhöfe haben die Grabwahl für ortsfremde Personen allerdings eingeschränkt.
Was versteht man unter Ruhefrist?
Die Ruhefrist (auch Ruhezeit) definiert den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht aufgelöst oder gestört werden darf. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, damit sich Sarg oder Urne mit den sterblichen Überresten vollständig zersetzen können. Für diesen Zeitraum gilt die Totenruhe. Die Totenruhe beginnt mit dem Datum der Beerdigung und ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit des jeweiligen Friedhofes. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Friedhofssatzung.
Was passiert nach der Ruhefrist?
Läuft die Ruhefrist ab, werden die Angehörigen vorab schriftlich vom Friedhofsamt benachrichtigt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern eine Grabstelle mit Verlängerungsmöglichkeit erworben wurde. Wenn keine Verlängerung erfolgt, wird die Grabstätte aufgelöst.
Welche Kleidung trägt man bei einer Beerdigung?
Es ist Ausdruck der Pietät und würdevollen Abschieds, angemessene Trauerkleidung bei einer Beerdigung zu tragen. In der Regel sollte die Kleidung für eine Trauerfeier dezent gehalten sein. Angemessene Farben sind schwarz, grau und dunkelblau. Wenn es der Verstorbene zu Lebzeiten für die eigene Bestattung gewünscht hat, kann selbstverständlich auch farbige Kleidung zur Trauerfeier getragen werden.
Was schenkt man zu einer Beerdigung?
Zu einer Bestattung auf den Friedhof bringt man meist Blumen, einen lieben letzten Gruß in Form eines kleinen Gestecks oder einem Kranz mit. Wenn keine Blumengrüße gewünscht sind, erreicht man die Angehörigen mit einem Kondolenzschreiben. Hier kann zur Unterstützung Geld beigefügt werden, der klassische Betrag liegt dabei zwischen 20 und 50 Euro.
Wie lange dauert eine Beerdigung?
Je nach Umfang der Trauerfeier und der anschließenden Beisetzung sollten Trauergäste unterschiedlich viel Zeit einplanen. Meistens dauert eine Trauerfeier zwischen 60 und 120 Minuten. Individuelle Trauerzeremonien können mitunter länger gehen.

Nach der Bestattung:

Auch nach der Beisetzung gibt es noch viele Aufgaben oder Formalitäten zu erledigen. Hier finden Sie nützliche Tipps zu den wichtigsten Punkten.

Wie informiere ich den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber der verstorbenen Person sollte so schnell wie möglich informiert werden. Den Arbeitsvertrag müssen Sie nicht kündigen. Sie lösen sich beim Tod eines Mitarbeiters automatisch auf.

Wo stelle ich den Antrag auf Witwenrente/Witwerrente?

Wir stellen für Sie einen Antrag auf eine Überbrückungszahlung bzw. das Sterbevierteljahr. Damit beziehen Sie für drei Monate nach dem Tod die volle Altersrente des Verstorbenen.

Woher bekomme ich einen Erbschein?

Der Erbschein wird auf Antrag des/der Erben vom Amtsgericht/Nachlassgericht erteilt. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Was passiert mit dem Bankkonto?

Ein bestehendes Bankkonto wird bei der Mitteilung des Todes erst einmal automatisch in ein sogenanntes Nachlasskonto umgewandelt. Um Zugriff auf das Konto zu haben, auch um Einsicht in die laufenden Kosten zu haben, benötigt man eine Bankvollmacht (falls vorhanden) oder aber einen Erbschein, der vorher beim Amtsgericht beantragt werden muss.

Wie kündige ich die Mietwohnung?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Eine umgehende Benachrichtigung an den Vermieter ist daher wichtig. Als Kündigungsfrist gilt auch bei einem Todesfall die dreimonatige Gesetzesregelung. Jedoch räumt das Bürgerliche Gesetzbuch Erben ein „Sonderkündigungsrecht Todesfall“ ein. Es empfiehlt sich daher, im Schreiben an die Vermietung auf die „außerordentliche Kündigung“ hinzuweisen und sich dabei auf das Sonderkündigungsrecht zu beziehen.

Mit Aufgabe der Wohnung sollten darüber hinaus Strom, Wasser und Gas bei den zuständigen Stellen abbestellt sowie ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt werden, der die Post umleitet. Wohnten Sie mit der verstorbenen Person in einem Haushalt, sind folgende Personen berechtigt, den Mietvertrag zu übernehmen:
  • Ehegatte/in oder Lebenspartner/in
  • Kinder oder andere Familienangehörige
  • Andere Mitbewohner

Wie kündige ich bestehende Versicherungen?

Damit die vom Verstorbenen abgeschlossenen Versicherungen, beispielsweise Lebens-, Haftpflicht-, oder Unfallversicherung nicht einfach weiterlaufen, sollten die Versicherungen schriftlich informiert und Verträge gekündigt werden (ggfs. mit Kopie der Sterbeurkunde). Einige Versicherungen, z.B. für Auto und Rechtsschutz gehen automatisch auf die Erben über. Es bietet sich daher an, die jeweilige Versicherung für mögliche Szenarien zu kontaktieren.

Wie kündige ich bestehende Abos und Mitgliedschaften?

Für Abos (Zeitungen, Streamingdienste etc.) und Mitgliedschaften bei Vereinen oder Organisationen gilt mit dem Tod oft eine außerordentliche Option, und im Regelfall können diese mit einer schriftlichen Kündigung (ggfs. mit Kopie der Sterbeurkunde) zeitnah gekündigt werden.

Wie kündige ich Telefon- und Internet?

Internet-/Telefonverträge (Festnetz oder Handy) können gesetzlich nur zum Ende der Vertragslaufzeit und innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Dennoch zeigen sich viele Anbieter kulant gegenüber den Hinterbliebenen. Fragen Sie schriftlich konkret nach der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung (ggfs. mit Kopie der Sterbeurkunde).

Wie kündige ich die GEZ?

Wer den Rundfunkbeitrag (GEZ) kündigen möchte, kann im Todesfall diesen mit Beitragsnummer und Kopie der Sterbeurkunde schriftlich (auch via Onlineformular möglich) mitteilen. Wenn Sie in derselben Wohnung leben, besteht die Möglichkeit der Umschreibung.

Wie kann ich den digitalen Nachlass verwalten?

Für viele Menschen gehört die Nutzung von sozialen Medien (Facebook, Instagram, X (vormals Twitter), Xing, LinkedIn etc.) zum Alltag. Die Plattformen gehen unterschiedlich mit der Information der Todesnachricht um. Einige versetzen den Account in den Gedenk- oder inaktiven Zustand, andere wiederum löschen den Account etc. Sollten Sie nicht im Besitz des jeweiligen Passwortes sein, ist es ratsam, mit dem jeweiligen Betreiber der Plattformen schriftlich (ggfs. mit Kopie der Geburts- und Sterbeurkunde) in Kontakt zu treten.

Vorsorge:

Ein Todesfall belastet die Angehörigen in mehrfacher Hinsicht. Neben der eigenen Trauer muss die Beerdigung organisiert, darüber hinaus die daraus resultierenden Kosten geregelt werden. Eine Vorsorge hilft, diese Punkte bereits zu Lebzeiten zu klären.

Kann ich meine Bestattung auch im Testament bestimmen?
Davon raten wir ab. Das Testament wird in der Regel erst einige Zeit nach der Beisetzung eröffnet. Dann könnten Ihre Wünsche nicht mehr berücksichtigt werden.
Brauche ich eine Vorsorge?
Eine Vorsorge ist sinnvoll. Sie haben die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten alles festzulegen – von der Bestattungsart über die Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Grabpflege. Hier können auch die Kosten für die Bestattung abgesichert werden, wie beispielsweise mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandkonto.
Ist eine Vorsorgeberatung kostenlos?
Ja, die Vorsorgeberatung ist kostenlos. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns, wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich.
Gibt es Sterbegeld?
Bis Ende 2003 stand jedem ein gesetzliches Sterbegeld zu. Seit 01.01.2004 ist das Sterbegeld nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Der Gesetzgeber hat es ersatzlos gestrichen.
Wie kann ich meine Sterbegeldversicherung abtreten?
Es gibt eine Abtretungserklärung, die wir gerne für Sie vorbereiten.
Kann man seine Beerdigung schon vorab bezahlen?
Ja, hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise durch eine Sterbegeldversicherung, ein Treuhandkonto oder aber durch eine Abtretungserklärung einer Lebensversicherung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Kann man eine Vorsorge auch nachträglich ändern?
Das ist möglich und völlig unkompliziert. Am besten vereinbaren Sie einen kurzen Termin mit uns, dann nehmen wir die Änderungswünsche direkt auf.
Ist die Umsetzung meiner Wünsche garantiert?
Alles, was möglich ist, setzen wir gerne für Sie um.
Gibt es eine Preisgarantie bei Bestattungsvorsorgen?
Eine Preisgarantie gibt es leider nicht.

Wichtiger Hinweis in eigener Sache.

Die Antworten haben wir nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geben lediglich einen kurzen Überblick und eine erste Hilfestellung für die Hinterbliebenen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

In den FAQs wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind dabei ausdrücklich mitgemeint.